Praxis Marion Stelter - Psychotherapie & Paartherapie
Praxis Marion Stelter - Psychotherapie & Paartherapie

Wichtige Information zu unseren Behandlungskapazitäten und zur aktuellen Gesundheitspolitik

Als Praxis für Psychotherapie ist es unser höchster Anspruch, Ihnen zeitnah, verlässlich und auf fachlich höchstem Niveau zur Seite zu stehen. Aktuell sieht sich die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland jedoch mit massiven gesundheitspolitischen Veränderungen konfrontiert.
Durch das aktuelle GKV-Reformpaket der Bundesregierung werden die Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte Behandlungen drastisch verschärft. Die Wiedereinführung von Budgetierungen (Deckelung der Honorare) und der geplante Wegfall des gesetzlichen Vergütungsschutzes für zeitgebundene Therapieleistungen zwingen uns dazu, unsere Praxisstrukturen grundlegend anzupassen, um qualitativ und wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Ab Januar 2027 gibt es keinen Vergütungsschutz mehr für Psychotherapie als Kassenleistung. Es droht, dass wir Therapien durchführen, die wir nachträglich nicht oder gänzlich unter Wert bezahlt bekommen. Es gibt keine feste Vergütung mehr, die Praxis ist wirtschaftlich nicht mehr abgesichert. Eventuell droht perspektivisch sogar eine Schließung der Praxis.
Was bedeutet das für Sie?
Um die gewohnte Behandlungsqualität für unsere laufenden Therapien aufrechtzuerhalten, müssen wir unsere Plätze für gesetzlich Krankenversicherte (GKV) leider spürbar reduzieren. Wir bedauern zutiefst, dass der Gesetzgeber die Hürden für den Zugang zu psychischer Gesundheit so hoch ansetzt.
 
 
Wenn Sie Informationen zu den Hintergründen seitens der Entscheider wünschen:
 
  • Sie können sich bei Ihren  Bundestagsabgeordneten informieren, warum der Vergütungsschutz für die zeitgebundene Psychotherapie gestrichen wird, weshalb wirtschaftliche Unplanbarkeit keine negativen Auswirkungen auf die Therapieplatzsuche haben wird und kein Grund zur Sorge bezüglich einer Kostenzunahme durch Arbeitsunfähigkeiten, stationäre Aufenthalte und Erwerbsminderungsrenten gegeben ist bspw. über die Plattformen wie abgeordnetenwatch.de oder  https://www.bundestag.de/abgeordnetehttps://www.bundestag.de/abgeordnete
  • Sie können sich bei Ihren  Landtagsabgeordneten informieren, warum der Vergütungsschutz für die zeitgebundene Psychotherapie gestrichen wird, weshalb wirtschaftliche Unplanbarkeit keine negativen Auswirkungen auf die Therapieplatzsuche haben wird und kein Grund zur Sorge bezüglich einer Kostenzunahme durch Arbeitsunfähigkeiten, stationäre Aufenthalte und Erwerbsminderungsrenten gegeben ist bspw. über landtag-bw.de/abgeordnetensuche
  • Sie können sich beim Vorstand oder Versichertenbeirat Ihrer Krankenkasse und beim GKV-Spitzenverband informieren, warum der Vergütungsschutz für die zeitgebundene Psychotherapie gestrichen wird, weshalb wirtschaftliche Unplanbarkeit keine negativen Auswirkungen auf die Therapieplatzsuche haben wird und kein Grund zur Sorge bezüglich einer Kostenzunahme durch Arbeitsunfähigkeiten, stationäre Aufenthalte und Erwerbsminderungsrenten gegeben ist und wieso die Folgekosten in Folgejahren nicht zu einer Explosion der Kassenbeiträge führen werden bspw. unter info@gkv-spitzenverband.de
  • Sie können sich in den sozialen Medien näher informieren.
 
 
Information zur aktuellen Abrechnungssituation in unserer Praxis:
  • Gesetzlich Versicherte: Sie können uns trotz der Reform gerne eine Anfrage über das Kontaktformular schicken, wir beantworten weiterhin zeitnah jede Anfrage. Bitte machen Sie genaue Angaben zur Ihrer Krankenkasse und zum Hausarztprogramm (siehe folgende Absätze).
  • Das AOK- und Bosch-BKK-Hausarztprogramm (HAP): Wenn Sie bei der AOK versichert sind, prüfen Sie bitte, ob Sie in das Hausarztprogramm eingeschrieben sind. Aktuell sind über das Facharztprogramm noch fest vergütete Therapien möglich, aber auch dies will der Gesetzgeber im Reformpaket zukünftig reduzieren. Ob dies so kommt und was das bedeutet, ist noch nicht klar.
  • Mercdes-Benz-BKK und LV-Süd-Krankenkassen (z.B. Mahle, Salzgitter, Scheufelen, mhplus, Salus, Debeka, Vivida etc.): Aktuell sind durch das Facharztprogramm dieser Krankenkassen noch fest vergütete Therapien möglich, aber auch dies will der Gesetzgeber im Reformpaket zukünftig reduzieren. Ob dies so kommt und was das bedeutet, ist noch nicht klar.
  • Privatversicherung (PKV) & Beihilfe: Für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten stehen weiterhin Kapazitäten zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Selbstzahler / Paartherapie: Psychotherapeutische Unterstützung sowie Paartherapien, Supervision und Coachings können Sie jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dies garantiert Ihnen maximale Diskretion (keine Meldung an Krankenkassen) und einen sofortigen Start.
  • Die Terminservicestelle (TSS): Sollten Sie einen GKV-Therapieplatz benötigen, hilft Ihnen immer auch die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 oder online auf 116117.de bei der Vermittlung von Erstgesprächen (ohne Garantie auf einen Therapieplatz).
 
Hinweis für Akutfälle: Befinden Sie sich in einer akuten psychischen Krise oder leiden unter suizidalen Gedanken, wenden Sie sich bitte sofort an den Rettungsdienst unter 112 oder an die Notaufnahme der nächsten psychiatrischen Klinik.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit.

Praxis Marion Stelter

Libanonstr. 115

70186 Stuttgart

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Copyright by Marion Stelter, aktualisiert am 10.07.2026.

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